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aus:

 

KRITISCHES CHRISTENTUM

 

Nr. 368/369                                    Mai/Juni 2013

 

 

 

WANN WIRD ERZBISCHOF ROMERO SELIG GESPROCHEN?

Von Adalbert Krims

 

Vor 33 Jahren, am 24. März 1980, wurde der Erzbischof von San Salvador, Oscar Arnulfo Romero, während einer Messe am Altar von einem rechtsradikalen Todesschützen im Auftrag der Oligarchie ermordet. Von den Armen in ganz Lateinamerika wird Romero seither als Heiliger verehrt. Aufgrund des Drucks der Basis leitete die katholische Bischofskonferenz El Salvadors 1990 ein Seligsprechungsverfahren ein, das 1996 abgeschlossen wurde. Die Unterlagen gingen an den Vatikan, wo die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unter Einbeziehung anderer Kongregationen (vor allem der Glaubenskongregation) nun schon seit 17 Jahren das offizielle Verfahren durchführt. Bereits zum 20. Todestag Romeros am 24. März 2000 forderten Theologen aus aller Welt die baldige Seligsprechung Romeros, ohne dass es eine vatikanische Reaktion gegeben hat. Im April 2011 veröffentlichten 350 Persönlichkeiten und 50 Organisationen aus 16 Ländern einen ökumenischen Aufruf, in dem sie die römische Kirchenführung darauf hinwiesen: „Gedenkt der Heiligsprechung des Märtyrers San Oscar Romero durch die Armen dieser Erde“.

Gegen „Politisierung“ und „Instrumentalisierung“

Es war der damalige Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal José Saraiva Martins, der im Spätsommer 2005 schließlich offenbarte, dass es Vorbehalte seitens der Kongregation für die Glaubenslehre (noch aus der Zeit von Kardinal Joseph Ratzinger) gegenüber einer Seligsprechung Msgr. Romeros gebe, die geprüft werden müssten. Das sei der Grund dafür, dass die Unterlagen noch nicht zur Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse gelangt seien.

Papst Benedikt XVI. erklärte im Jahr 2007 auf seiner Reise nach Brasilien gegenüber Journalisten, dass er über den genauen Stand des Verfahrens der zuständigen Kongregation nicht informiert sei, er wisse jedoch, dass es gut voranschreite. „Ich warte auf die Schlussfolgerungen der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.“ Dass er aber doch informiert war, ließ sich aus folgender Bemerkung schließen: „Ganz gewiss war Erzbischof Romero ein großer Zeuge des Glaubens, ein Mann großer christlicher Tugend, der sich zugunsten des Friedens und gegen die Diktatur eingesetzt hat, und der während der Feier der heiligen Messe ermordet wurde. Deshalb ist es ein wirklich 'glaubwürdiger' Tod in der Bezeugung des Glaubens. Es gab das Problem, dass eine politische Richtung ihn unrechterweise für sich als Bannerfigur in Anspruch nehmen wollte. Wie kann man seine Gestalt angemessen darstellen und ihn vor diesen Versuchen einer Instrumentalisierung schützen? Das ist das Problem. Die Untersuchungen sind im Gang und ich warte mit Vertrauen auf das, was die Kongregation für die Heiligsprechungen dazu sagt.“

Die Kongregation erwies sich des päpstlichen Vertrauens würdig: Ein Jahr später wurde das Seligsprechungsverfahren vorläufig gestoppt (bzw. „gesperrt“). Der Grund dafür seien – ganz im Sinne von Benedikt – Bedenken betreffend einer „Politisierung“ der Person des Erzbischofs und einer „Erzeugung von Spaltung in El Salvador“ gewesen. Außerdem wurden Zweifel am „Märtyrertod“ geäußert, der ja den Nachweis der Ermordung aus „Glaubenshass“ brauche, während die Romero-Mörder „soziale und politische Motive“ für die Tat geltend gemacht hätten – und außerdem selbst Katholiken waren. Der Weihbischof von San Salvador, Gregorio Rosa Chávez, führte die Verzögerung des Seligsprechungsverfahrens auf Rücksichten des Vatikans gegenüber der damals regierenden rechten ARENA-Partei zurück (deren Gründer Roberto D'Aubisson ja hinter der Ermordung Romeros stand).

Wenn man bedenkt, dass gerade unter Papst Johannes Paul II. (und dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Ratzinger) zahlreiche Anhänger der spanischen Franco-Diktatur – allen voran Opus-Dei-Gründer José Maria Escriva de Balaguer – oder auch der letzte österreichische (Kriegs)-Kaiser Karl seliggesprochen wurden, dann ist es geradezu zynisch, wenn die Seligsprechung Romeros mit dem Hinweis auf eine mögliche „Politisierung“ gestoppt wurde. Selig- und Heiligsprechungen hatten außerdem immer schon politische Implikationen und Auswirkungen.

Bergoglio für Seligsprechung

Der Verantwortliche des Vatikans (Promulgator) für das Romero-Verfahren, Kurienerzbischof Vincenzo Paglia, der selbst noch vor zwei Jahren „Versuche der Instrumentalisierung“ als Grund für eine „gewisse Langsamkeit“ im Seligsprechungsprozess genannt hatte, bestätigte am 22. April 2013 (zwei Tage nach einem Treffen mit Papst Franziskus) Meldungen, wonach das Verfahren „entsperrt“ wurde. Nach Medienberichten sei dies auf persönliche Anweisung des Papstes erfolgt, der Paglia auch aufgefordert habe, das Verfahren „zügig abzuschließen“. Weihbischof Rosa Chávez hatte ja schon Ende März öffentlich erklärt, dass er sich vom neuen Papst eine rasche Seligsprechung Romeros erwarte: „Ich bin sehr optimistisch, was die Seligsprechung von Bischof Romero anbelangt… Auch der neue Papst aus Argentinien, Jorge Mario Bergoglio, den ich persönlich kenne, verehrt Bischof Romero auf besondere Weise und ist davon überzeugt, dass er ein Heiliger und ein Märtyrer ist; dies lässt hoffen, was die Seligsprechung anbelangt“.

Schon drei Wochen vor der Bekanntgabe der „Entsperrung“ des Romero-Verfahrens berichtete die US-amerikanische Zeitung „National Catholic Reporter“ von zwei Begegnungen des salvadorianischen Generalvikars Jesus Delgado Acevedo mit dem damaligen argentinischen Kardinal Bergoglio. Am Rande der Vollversammlung des Lateinamerikanischen Bischofsrates in Aparecida (Brasilien) im Mai 2007, als Benedikt XVI. noch öffentlich Bedenken wegen der „Politisierung“ Romeros äußerte, sagte Bergoglio zu Delgado: wenn er Papst wäre, wäre die Seligsprechung Romeros die erste Sache, die er angehen würde. Als sie sich drei Jahre später (2010) wieder trafen – und der Vatikan gerade die Bitte der salvadorianischen Bischofskonferenz nach einer Seligsprechung zu dessen 30. Todestag am 24. März 1980 ignoriert hatte – wiederholte Bergoglio seine Aussage von 2007, fügte aber hinzu: das Problem sei, dass er niemals Papst werden würde. Wiederum drei Jahre später hat sich die letzte Prognose als falsch herausgestellt – aber Bergoglio hat seine Ankündigung wahr gemacht, dass die Seligsprechung Romeros zu den ersten Anliegen seines Pontifikats gehört. Man kann gespannt sein, ob und wie rasch dieselbe Heiligsprechungskongregation (allerdings wechselte die Leitung im Jahr 2008 vom portugiesischen Claretiner-Kardinal José Saraiva Martins zum italienischen Salesianer-Kardinal Angelo Amato), die bisher (in Übereinstimmung mit den Päpsten Johannes Paul II. und Benedikt XVI.) den Seligsprechungsprozess verzögert hat, nun dem Wunsch des neuen Papstes Franziskus nachkommt, das Verfahren „zügig abzuschließen“.

Ein Nachsatz zu den Vorgängern Bergoglios und ihrem Verhalten gegenüber Romero:

Bergoglio wurde im Jahre 1992 dem erzkonservativen Kardinal von Buenos Aires, Antonio Quarracino, als Weihbischof zur Seite gestellt. Quarracino wurde im Jahr 1978 als Apostolischer Visitator nach San Salvador geschickt, um dort die Amtsführung von Erzbischof Oscar Arnulfo Romero zu beobachten, der wegen seiner befreiungstheologischen Predigten von rechten Kreisen im Vatikan angezeigt worden war. Quarracino schlug in seinem Bericht eine de facto Entmachtung Romeros vor: er solle vom Vatikan für amtsunfähig erklärt und ihm ein „Apostolischen Administrator seda plene“ als tatsächlicher Leiter der Erzdiözese „zur Seite gestellt“ werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde Romero auch nach Rom zitiert, wo er neben diversen Kurienkardinälen auch mit dem Papst persönlich sprach. Im Jänner 1979 fuhr er nach Rom, um den Papst wegen der anhaltenden Kirchenverfolgung um Unterstützung zu bitten. Im Gepäck hatte er eine sorgfältig zusammengestellte Dokumentation und ein Foto des kurz zuvor ermordeten indigenen Priesters Octavio Ortiz. Laut Augenzeugenbericht von Monsignore Jesus Delgado (dem heutigen Generalvikar von San Salvador) kam es auf dem Petersplatz zu folgendem Dialog. Der Papst: „Ah, Monsignore Romero. Hüten Sie sich vor dem Kommunismus!“ Romero: „Eure Heiligkeit, die Kommunisten in Salvador sind nicht dasselbe wie in Polen.“ Der Papst noch einmal: „Hüten Sie sich vor dem Kommunismus!“ Die Romero-Biographin María López Vigil schreibt, Johannes Paul II. habe bei einem Treffen am Folgetag nur über die Fülle der vorgelegten Dokumente geklagt und keines der Papiere auch nur angerührt. Er sei vom Foto des ermordeten Priesters unberührt geblieben und habe – ohne Fragen zu stellen – „Harmonie“ mit der salvadorianischen Regierung eingefordert. Verbürgt ist die große Enttäuschung Romeros: „Ich glaube, ich werde nicht noch einmal nach Rom kommen. Der Papst versteht mich nicht.“ Auf Grundlage des Berichts des Apostolischen Visitators und der Berichte der zuständigen Kongregationen (Glaubens-, Lateinamerika- und Bischofs- sowie Kleruskongregation) empfahlen die drei Kurienkardinäle Franjo Seper, Sebastiano Baggio und Silvio Oddi im März 1980 dem Papst, Romero seines Amtes zu entheben. Ob Johannes Paul II. dieser Empfehlung nachgekommen wäre, weiß man nicht, da der Erzbischof von San Salvador kurz darauf, am 24. März 1980, im Auftrag der Rechten ermordet wurde. Johannes Paul dürfte zwar 20 Jahre später seine Meinung über Romero geändert haben, aber das blieb ohne Folgen.

Entsprechend dem Motto „Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung“ kann Papst Franziskus nun das gleich von drei seiner Vorgänger – einem in Buenos Aires und zwei in Rom – dem salvadorianischen Erzbischof Romero angetane Unrecht durch den symbolischen Akt der Seligsprechung „wiedergutmachen“.

 

 

Balázs Németh:

 „ENTFREMDUNG“ - EINE BIBLISCHE KATEGORIE

Der 1. Teil des Heidelberger Katechismus: „Von des Menschen Elend“

Der sog. „Heidelberger Katechismus“ stammt aus dem Jahre 1563 – feiert also in diesem Jahr sein 450-Jahr-Jubiläum! – und ist der am weitesten verbreitete Katechismus der reformierten Kirche. Er beinhaltet 129 Fragen und Antworten in drei großen Teilen: Von des Menschen Elend (die Sündenerkenntnis); Von des Menschen Erlösung (die Erkenntnis der Erlösung); Von der Dankbarkeit (eine Ethik der Dankbarkeit). Allerdings ist er nicht mit einem Katechismus der römisch-katholischen Kirche vergleichbar, der eine verbindliche Lehräußerung des Lehramtes darstellt. In den reformierten Kirchen gehört der Heidelberger Katechismus zu den sog. „Bekenntnisschriften“, die gewissermaßen „Wegmarkierungen“ für die Kirchen sind. Ein gemeinsames, weltweit gültiges Bekenntnis gibt es aber bei den Reformierten nicht, weil der Glaube zur jeweiligen Zeit und am jeweiligen Ort bekannt und gelebt werden muss. Der Prozess des Erkennens und des Bekennens im Glauben geht daher nach reformiertem Verständnis ständig weiter, wodurch auch neue Bekenntnisschriften entstehen können. Dennoch hat der „Heidelberger Katechismus“ einen besonderen Stellenwert.

Jeder weiß heutzutage, dass Blutuntersuchungen in einem Labor Krankheiten aufdecken, deren Symptome die betroffenen Menschen noch gar nicht spüren. Laboruntersuchungen zeigen also auf die tiefer liegenden Ursachen von Krankheiten.

Das tut auch der Heidelberger Katechismus, indem er nicht bei den verschiedenen Erscheinungsformen von Sünde ansetzt, sondern bei deren Wurzel und deren Ursachen. Indem er also die Frage stellt: „Woran erkennst du dein Elend?“ Als Antwort verweist der „Heidelberger“ auf das doppelte Gebot von Gottes- und Nächstenliebe. Dies ist sozusagen der Lackmustest für ein Leben in der „Sünde“, bzw. in der „Entfremdung“. Denn Sünde ist primär nicht eine bestimmte Handlung, sondern genauso das Unterlassen einer Handlung – sie ist in der Existenz des Menschen verankert.

Unter „Elend“ verstand man im 16. Jahrhundert, in der Entstehungszeit des Heidelberger Katechismus, nicht ein Gefühl der Bedrückung, sondern ein Leben, das sich in der Fremde, in der Verbannung, im Ausschluss aus einer Rechtsgemeinschaft versteht. Damit sagt der Heidelberger Katechismus, dass der Mensch in der Fremde, fern von seiner Heimat ist, weil er sich von Gott entfremdet hat. Über die Sünde spricht der Heidelberger Katechismus in diesem Zusammenhang in der Einzahl und nicht in der Mehrzahl. Denn alle Sünden und Verfehlungen gehen auf die Sünde zurück, auf die Wurzel, nämlich auf die Entfremdung von Gott. Jede Zentrierung auf die Sünden, wie sie zum Beispiel in den 10 Geboten aufgelistet sind, würde nur einen oberflächlichen Heilungsversuch darstellen, der die Wurzel unberührt lässt.

Erfährt jemand, dass er geliebt und angenommen ist und sich auf eine haltende Kraft verlassen kann, das heißt beheimatet ist, so verleiht ihm das den längeren Atem an Liebe, Hoffnung und Vertrauen. Das ist die grenzenlose Liebe und die haltende Gnade Gottes. Trennt sich jemand von dieser Kraft, so entfremdet er sich von Gott, von seinen Nächsten und schließlich auch von sich selbst.

„Entfremdung“ ist kein genuin biblischer Begriff, aber er ist eine treffende Bezeichnung für Situationen, worüber die biblischen Berichte erzählen. Die Vertreibung von Adam und Eva aus dem Paradies, dem Ort ihrer Heimat und Identität, weil sie sich über sich selbst erheben wollten, führte zu ihrer Entfremdung, auch von sich selbst, und daher empfanden sie ihre Nacktheit plötzlich als etwas Störendes. Das ist die biblische Ursünde, die stets wiederholt wird. Auf keinen Fall ist sie mit der sexuellen Begierde gleichzusetzen, wie es in der Nachfolge des Kirchenvaters Augustinus jahrhundertelang geglaubt wurde.

Schon die Kain- und Abel-Geschichte zeigt, dass Angst um die eigene Anerkennung und Vorrangstellung bereits entfremdet und leicht zu Gewalt und Mord führt. Auch der Turmbau zu Babel lehrt uns, dass der Wunsch „Sein wie Gott“ zum Auseinanderbrechen von Gemeinschaft und in der Folge zur Entfremdung und zur Feindschaft unter den Menschen führt.

Im Gleichnis Jesu über den törichten Kornbauern wird ein reicher Mann vorgestellt, dessen Lebensinhalt aus Immer-mehr-haben-wollen besteht, und der sich alles, Güter und Menschen, als Besitz aneignen möchte. In seinem Leben haben weder Gott noch seine Mitmenschen einen Platz. Diese seine Entfremdung führte ihn konsequent ins Verderben. Jesus sagte uns damit klar, dass man nicht zwei Herren dienen könne – Gott und dem Mammon.

Der Entfremdete lebt immer in der Zerrissenheit. Nicht nur Jesus, sondern auch Paulus haben davon gewusst: „... ich weiß nicht, was ich tue, denn ich tue nicht, was ich will, sondern was ich hasse, das tue ich“ (Römer 7, 15). Alle diese biblischen Beispiele über Entfremdung sind auch heute aktuell und gegenwärtig. Das spürte auch Goethe, der ebenfalls die innere Zerrissenheit zwischen der Liebe zur Welt und den geistigen Bedürfnissen angesprochen hat und seinen Faust sagen ließ: „Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust, die eine will sich von der anderen trennen“.

Mit dem Begriff der Entfremdung hat sich wissenschaftlich besonders Karl Marx eingehend befasst, und er wurde zu einem zentralen Begriff seiner Philosophie. Marx bezeichnete es als Entfremdung, wenn der Arbeiter sich mit dem Produkt seiner Arbeit nicht mehr identifizieren kann, weil es fortan in der Verfügungsgewalt eines anderen steht. Entfremdung ist also die Folge des sich herauskristallisierenden Privateigentums, das zwischen Besitzer und Arbeiter scharf trennt. Das führt dazu, dass der Arbeiter und seine Arbeitskraft zur käuflichen Ware wird und der Mensch selbst „verdinglicht“ wird. „Der Herr seiner Schöpfung ist zum Knecht seiner Schöpfung degradiert“, sagte Marx, den biblischen Schöpfungsauftrag auf den Kopf stellend. Marx' Entfremdungsanalyse wurde in der Theologiegeschichte von dem evangelischen deutsch-amerikanischen Theologen Paul Tillich als Erklärungsmodell und Methode für die Beschreibung der Entfremdung von Gott aufgegriffen.

Marx' Analyse rief der Theologie ins Bewusstsein, dass Verrat an der Nächstenliebe sich nicht nur in Form persönlicher Handlungen ausdrücken kann, sondern auch als organisierte Form der Lieblosigkeit und der Menschenverachtung. Solche gesellschaftliche, ökonomische und kulturelle Verhältnisse führen zur Entfremdung und werden in der Theologie als „strukturelle Sünde“ bezeichnet. Jesus und Paulus sprachen zu ihrer Zeit von dem „System des Gesetzes“, das Menschen ausgrenzt, abstempelt und sie zu Wertlosen und Ehrlosen degradiert, das heißt „entfremdet“. Diese organisierte Form der Menschenverachtung zeigt sich heute in einer bestimmten Wirtschaftsordnung, die die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößert, in Regeln über die Verwertung von Ressourcen der Erde, die die Umwelt zerstören, in eingefleischten Gewohnheitsrechten, die Menschen nach Hautfarbe, Verwertbarkeit und Kulturfähigkeit klassifizieren, etc. Alle Formen der „strukturellen Sünde“ führen dazu, was Bertolt Brecht folgendermaßen ausdrückte: „Nur dadurch lebt der Mensch, dass er so gründlich vergessen kann, dass er ein Mensch doch ist.“

Entfremdung löst immer eine Kettenreaktion aus. Einige Opfer reagieren sich ab, indem sie seelisch zugrunde gehen oder sich selbst zerstören, so wie Judas, oder sie richten ihre Aggressionen gegen öffentliche Einrichtungen oder gegen ihre Mitmenschen. Gewalt in der Gesellschaft, wie wir sie heute oft erleben, geht meistens nicht auf die Gene oder auf die seelische Beschaffenheit der Täter zurück – wie wir das aus Politikermund hören konnten –, sondern auf ihre Ausgrenzung und damit Entfremdung. Sehr treffend schildert diese Situation der bedeutende Schriftsteller Albert Camus in seinem Roman „Der Fremde“: Dieser „Fremde“, die Hauptfigur des Romans, ist allem und allen gegenüber total gleichgültig – seiner Frau, seiner Ehe und ebenso allen anderen Menschen gegenüber. Ebenfalls aus Gleichgültigkeit tötet er einen Mann, weil die Sonne gerade seine Augen geblendet hat. Und in der Todeszelle hat er nur einen Wunsch: „Am Tage meiner Hinrichtung viele Zuschauer, die mich mit Schreien des Hasses empfangen“.

Der Heidelberger Katechismus aber will uns nicht in der Verzweiflung und Entfremdung versinken lassen, denn für ihn gilt die Zusage, dass Gott auf unserer Seite ist und bleibt.

Dr. Balázs Németh ist pensionierter evangelisch-reformierter Pfarrer in Wien, Vorstandsmitglied der Aktion Kritisches Christentum (AKC) und ständiger „KC“-Autor.

 

 

BUCHTIPP

Emmerich Tálos, Das austrofaschistische Herrschaftssystem. Österreich 1933 – 1938

Vor 80 Jahren, im März 1933, beseitigte die Regierung Dollfuß die parlamentarische Demokratie und vor 75 Jahre, im März 1938, verlor Österreich durch den Einmarsch deutscher Truppen und den „Anschluss“ an das Deutsche Reich seine Unabhängigkeit. Die Jahre dazwischen, also der Zeitraum von 1933 bis 1938, sind in Österreich nach wie vor umstritten. Das beginnt schon mit der Benennung dieser Epoche: „Ständestaat“, „autoritäres Regime“, „Diktatur“, „Austrofaschismus“.  Obwohl es eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen – vor allem über einzelne Aspekte – gibt, fehlte bisher eine umfassende Monographie, also ein Gesamtbild des Herrschaftssystems 1933 – 1938.

Emmerich Tálos, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Universität Wien, Doktor der katholischen Theologie und ausgebildeter Historiker (eine Kombination, die gerade für dieses Thema ideal ist), der schon mehrere wissenschaftliche Beiträge über den Austrofaschismus  publiziert hat, hat die ersten Jahre seiner Pension ganz in den Dienst der Aufarbeitung dieser Epoche gestellt. Erstmals konnte er dabei auch auf Quellen zurückgreifen, die bisher unbekannt waren: Seit Anfang 2010 ist der Archivbestand der Vaterländischen Front, der sich seit 1945 in Moskau befand und der erst Ende 2009 nach Wien überstellt wurde, im Österreichischen Staatsarchiv zugänglich. Tálos leistete hier wahre Pionierarbeit: ein Dreivierteljahr arbeitete er sich durch die – anfangs noch ungeordnete – Dokumentensammlung. Dadurch erhielt er neue Erkenntnisse über das „Innenleben“ der Vaterländischen Front, vor allem aber über deren Einschätzung der allgemeinen Stimmungslage, die auf eine noch schwächere Verankerung des Regimes in der Bevölkerung hindeutet als bisher angenommen.

Für Tálos ist eindeutig, dass es sich beim Dollfuß- und Schuschnigg-Regime um „Faschismus“ handelt. Da es sowohl Gemeinsamkeiten mit dem deutschen, vor allem aber dem italienischen, Faschismus als auch klare Unterschiede gibt, ist die Bezeichnung als Austro-Faschismus adäquat. Die Bezeichnungen „Diktatur“ oder „autoritäres Regime“ seien nicht ausreichend, da sie „im Wesentlichen nur auf die Art der Machtausübung, auf Organisationsformen...“ abstellten, während „zentrale Aspekte wie der Entstehungszusammenhang, die Träger des Regimes, deren Ziele und Gestaltungsanspruch...“ ausgeblendet würden (S 586). Sehr häufig wird auch die Selbstbezeichnung des Regimes „Ständestaat“ verwendet. Dazu meint Tálos, dass sich der Austrofaschismus zwar auf die „ständische Ordnung“ der Enzyklika „Quadragesimo Anno“ (1931) berufen hat, aber in Wirklichkeit von deren Vorstellungen substantiell abgewichen ist. „Die Berufung auf die Enzyklika diente der Legitimation der etablierten autoritären Herrschaftsstruktur sowie vor allem auch der autoritären Organisierung gesellschaftlicher Interessen und deren Beziehungen zueinander.“ (77). Insofern sei dieser Begriff keine adäquate Beschreibung des Austrofaschismus, sondern letztlich eine Schönfärbung.

Beim Austrofaschismus ging es nicht um eine vorübergehende Außerkraftsetzung der Demokratie zur Abwehr einer inneren oder äußeren Bedrohung: „Die Beseitigung der rechtsstaatlichen Demokratie und die politische Neuordnung wurden von den dafür verantwortlichen, entscheidungsrelevanten Akteuren als ein unumkehrbarer Prozess, als eine dauerhafte Veränderung, nicht als befristete Krisenlösung verstanden.“ (61) Es ging um ein bewusstes Gegenkonzept zur parlamentarischen Demokratie. Dollfuß brachte es auf die Kurzformel: „Wir wollen den sozialen, christlichen, deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage, unter starker, autoritärer Führung.“

Zu den wichtigsten inneren Stützpfeilern des Austrofaschismus gehörte neben der Vaterländischen Front, den Wehrverbänden und der staatlichen Exekutive auch die katholische Kirche.„Ihr ideologisches Verständnis mit der Betonung des Autoritär-Hierarchischen, ihre Kritik an Parlamentarismus und insbesondere allen Formen des Sozialismus... deckten sich weitgehend mit dem der politischen Kräfte, die für den politischen Umbruch 1933/34 verantwortlich zeichneten.“ (240). Sowohl der österreichische Episkopat als auch der Vatikan legitimierten das austrofaschistische Herrschaftssystem, wobei sie auch ausdrücklich die Ausschaltung des Parlaments und sogar das Vorgehen gegen die Sozialdemokratie im Februar 1934 guthießen. Auch der Rückzug der Priester aus parteipolitischen Funktionen war als Unterstützung für das Regime gedacht. Im Weihnachtshirtenbrief der österreichischen Bischöfe vom Dezember 1933 hieß es ausdrücklich, dass die Regierung Dollfuß der Garant für die Interessen der katholischen Kirche sei und deshalb die Gründe wegfielen, weshalb Geistliche politische Mandate innehaben. Zugleich wurde aber klargestellt, dass damit kein definitiver Rückzug gemeint war: Nach der politischen Neugestaltung ohne Parteien und Parteienpolitik behalte sich die katholische Kirche das Recht vor, „ihre Priester wieder zur Verfügung zu stellen, wenn und wie es ihr nach ihrem Urteil gut erscheint.“ (243).

Das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Austrofaschismus war aber nicht einseitig, sondern durch Geben und Nehmen bestimmt. Mit dem Konkordat, das am 1. Mai 1934 gemeinsam mit der austrofaschistischen Verfassung in Kraft trat, erhielt die katholische Kirche eine Reihe von Privilegien gegenüber anderen Religionsgemeinschaften.

Nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 wurden schrittweise die oppositionellen Parteien und Parteiorganisationen aufgelöst: Ende März der sozialdemokratische Schutzbund, Ende Mai die Kommunistische Partei, Mitte Juni die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (nach einem Anschlag auf christliche Turner) sowie im Februar 1934 (im Gefolge der Februarkämpfe) die Sozialdemokratische Arbeiterpartei. Mit der neuen Verfassung vom 1. Mai 1934 wurde die Vaterländische Front (VF) auch formalrechtlich als Monopolorganisation verankert, wobei sich Schuschnigg ausdrücklich auf das Vorbild der Monopolorganisationen in Deutschland und Italien berief. Neben der Vaterländischen Front war niemand berechtigt, „Politik zu machen, ..politische Propaganda zu betreiben oder ein politisches Programm aufzustellen und zu verkünden“ (152). Politische Gegner wurden rücksichtslos verfolgt, wobei am Anfang Nationalsozialisten ebenso betroffen waren wie Sozialdemokraten und Kommunisten. „Der Austrofaschismus bediente sich zu seiner Machtsicherung jener Methoden, die die Herrschaftspraxis faschistischer Staaten kennzeichnete. Die Überwachungs- und Ahndungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden wurden ausgedehnt, die Unabhängigkeit der Justiz beschnitten bzw. beseitigt, das System der Doppelbestrafung und der Anhaltung eingeführt.“ (269).

Außenpolitisch orientierte sich das Regime ganz am faschistischen Italien. Als Mussolini sich aber Hitler annäherte und der deutsche Druck auf Österreich größer wurde, suchte Schuschnigg den Dialog mit Deutschland. Im Juli 1936 kam es zum ersten Abkommen, in dem Hitler zwar Österreich verbal Souveränität und Nichteinmischung zusicherte, Schuschnigg aber wesentliche Zugeständnisse gegenüber den österreichischen Nationalsozialisten machte, „die der vom Nationalsozialismus angepeilten Durchdringung Österreichs auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet Tür und Tor öffneten.“ (510. In der Folge kam es auch zu einer massiven Unterwanderung der Vaterländischen Front durch Nationalsozialisten. Als die VF die Notbremse zog und im November 1937 eine Aufnahmesperre verfügte, verstärkte die nationale Opposition ihren Druck auf Schuschnigg, der daraufhin erneut einen Dialog mit dem Deutschen Reich suchte. Am 12. Februar 1938 kam es zu einem Treffen Schuschniggs mit Adolf Hitler auf dem Obersalzberg. Das dort unterzeichnete Berchtesgadener Abkommen sah u. a. eine Amnestie für verurteilte Nationalsozialisten, die Zulassung von Nazis zur Vaterländischen Front sowie eine Regierungsumbildung (mit Seyß-Inquart als Innenminister) vor.

Dieses erneute Zurückweichen Schuschniggs sowie die weitere Unterwanderung durch Nationalsozialisten führte in den darauf folgenden Wochen zu einer weitgehenden Auflösung des austrofaschistischen Herrschaftssystems, dem Schuschnigg  am 9. März in letzter Minute durch die Ausrufung einer Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs zuvorkommen wollte. Vermutlich hätte es damals eine Mehrheit für Österreich gegeben, jedenfalls wäre der Ausgang ungewiss gewesen. „Die Ankündigung stellte für Hitler eine Herausforderung dar. Der bisher verfolgte evolutionäre Kurs wurde durch die direkte, militärische Intervention ersetzt.“ Tálos’ Schlussfolgerung über das kampflose Ende des Austrofaschismus: „Der Ausschluss jeglichen politischen Einflusses der Bevölkerung und die praktizierte Intransparenz einschneidender Entscheidungen, das Entgegenkommen gegenüber und die Unterordnung unter deutsche Interessen, nicht zuletzt die verbreiteten sozialen Probleme haben den Widerstandswillen und die Widerstandskraft der Bevölkerung ebenso geschwächt und untergraben wie die Ausschaltung der linken Opposition als Widerstandsfaktor gegen den Aggressor Nationalsozialismus.“ (536).

Fazit: Ein uneingeschränkt empfehlenswertes Buch!

Adalbert Krims

 

Emmerich Tálos. Das austrofaschistische Herrschaftssystem. Österreich 1933-1938.

Reihe: Politik und Zeitgeschichte. Bd. 8,

LIT-Verlag, Berlin - Wien 2013, 632 S., 34.90 EUR, br.