WANN WIRD ERZBISCHOF ROMERO SELIG GESPROCHEN?
Von Adalbert Krims
Vor 33 Jahren, am 24. März 1980, wurde
der Erzbischof von San Salvador, Oscar Arnulfo
Romero, während einer Messe am Altar von einem rechtsradikalen Todesschützen im
Auftrag der Oligarchie ermordet. Von den Armen in ganz Lateinamerika wird
Romero seither als Heiliger verehrt. Aufgrund des Drucks der Basis leitete die
katholische Bischofskonferenz El Salvadors 1990 ein Seligsprechungsverfahren
ein, das 1996 abgeschlossen wurde. Die Unterlagen gingen an den Vatikan, wo die
Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unter Einbeziehung
anderer Kongregationen (vor allem der Glaubenskongregation) nun schon seit 17
Jahren das offizielle Verfahren durchführt. Bereits zum 20. Todestag Romeros am
24. März 2000 forderten Theologen aus aller Welt die baldige Seligsprechung
Romeros, ohne dass es eine vatikanische Reaktion gegeben hat. Im April 2011
veröffentlichten 350 Persönlichkeiten und 50 Organisationen aus 16 Ländern
einen ökumenischen Aufruf, in dem sie die römische Kirchenführung darauf
hinwiesen: „Gedenkt der Heiligsprechung des Märtyrers San Oscar Romero durch
die Armen dieser Erde“.
Gegen „Politisierung“ und „Instrumentalisierung“
Es war der damalige Präfekt der
Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal José Saraiva Martins, der im Spätsommer 2005 schließlich
offenbarte, dass es Vorbehalte seitens der Kongregation für die Glaubenslehre
(noch aus der Zeit von Kardinal Joseph Ratzinger) gegenüber einer
Seligsprechung Msgr. Romeros gebe, die geprüft werden
müssten. Das sei der Grund dafür, dass die Unterlagen noch nicht zur
Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse gelangt seien.
Papst Benedikt XVI. erklärte im Jahr
2007 auf seiner Reise nach Brasilien gegenüber Journalisten, dass er über den
genauen Stand des Verfahrens der zuständigen Kongregation nicht informiert sei,
er wisse jedoch, dass es gut voranschreite. „Ich warte auf die
Schlussfolgerungen der Kongregation für die Selig- und
Heiligsprechungsprozesse.“ Dass er aber doch informiert war, ließ sich aus folgender
Bemerkung schließen: „Ganz gewiss war Erzbischof Romero ein großer Zeuge des
Glaubens, ein Mann großer christlicher Tugend, der sich zugunsten des Friedens
und gegen die Diktatur eingesetzt hat, und der während der Feier der heiligen
Messe ermordet wurde. Deshalb ist es ein wirklich 'glaubwürdiger' Tod in der
Bezeugung des Glaubens. Es gab das Problem, dass eine politische Richtung ihn unrechterweise für sich als Bannerfigur in Anspruch nehmen
wollte. Wie kann man seine Gestalt angemessen darstellen und ihn vor diesen
Versuchen einer Instrumentalisierung schützen? Das ist das Problem. Die
Untersuchungen sind im Gang und ich warte mit Vertrauen auf das, was die
Kongregation für die Heiligsprechungen dazu sagt.“
Die Kongregation erwies sich des
päpstlichen Vertrauens würdig: Ein Jahr später wurde das
Seligsprechungsverfahren vorläufig gestoppt (bzw. „gesperrt“). Der Grund dafür
seien – ganz im Sinne von Benedikt – Bedenken betreffend einer „Politisierung“
der Person des Erzbischofs und einer „Erzeugung von Spaltung in El Salvador“
gewesen. Außerdem wurden Zweifel am „Märtyrertod“ geäußert, der ja den Nachweis
der Ermordung aus „Glaubenshass“ brauche, während die Romero-Mörder „soziale
und politische Motive“ für die Tat geltend gemacht hätten – und außerdem selbst
Katholiken waren. Der Weihbischof von San Salvador, Gregorio
Rosa Chávez, führte die Verzögerung des Seligsprechungsverfahrens auf Rücksichten des Vatikans
gegenüber der damals regierenden rechten ARENA-Partei
zurück (deren Gründer Roberto D'Aubisson ja hinter
der Ermordung Romeros stand).
Wenn man bedenkt, dass gerade unter
Papst Johannes Paul II. (und dem damaligen Präfekten der Glaubenskongregation,
Joseph Ratzinger) zahlreiche Anhänger der spanischen Franco-Diktatur – allen
voran Opus-Dei-Gründer José Maria Escriva
de Balaguer – oder auch der letzte österreichische
(Kriegs)-Kaiser Karl seliggesprochen wurden, dann ist es geradezu zynisch, wenn
die Seligsprechung Romeros mit dem Hinweis auf eine mögliche „Politisierung“
gestoppt wurde. Selig- und Heiligsprechungen hatten außerdem immer schon
politische Implikationen und Auswirkungen.
Bergoglio für Seligsprechung
Der Verantwortliche des Vatikans (Promulgator) für das Romero-Verfahren, Kurienerzbischof
Vincenzo Paglia, der selbst noch vor zwei Jahren
„Versuche der Instrumentalisierung“ als Grund für eine „gewisse Langsamkeit“ im
Seligsprechungsprozess genannt hatte, bestätigte am 22. April 2013 (zwei Tage
nach einem Treffen mit Papst Franziskus) Meldungen, wonach das Verfahren „entsperrt“ wurde. Nach Medienberichten sei dies auf
persönliche Anweisung des Papstes erfolgt, der Paglia
auch aufgefordert habe, das Verfahren „zügig abzuschließen“. Weihbischof Rosa Chávez hatte ja schon Ende März öffentlich erklärt, dass er
sich vom neuen Papst eine rasche Seligsprechung Romeros erwarte: „Ich bin sehr
optimistisch, was die Seligsprechung von Bischof Romero anbelangt… Auch der
neue Papst aus Argentinien, Jorge Mario Bergoglio,
den ich persönlich kenne, verehrt Bischof Romero auf besondere Weise und ist
davon überzeugt, dass er ein Heiliger und ein Märtyrer ist; dies lässt hoffen,
was die Seligsprechung anbelangt“.
Schon drei Wochen vor der Bekanntgabe
der „Entsperrung“ des Romero-Verfahrens
berichtete die US-amerikanische Zeitung „National Catholic
Reporter“ von zwei Begegnungen des salvadorianischen Generalvikars Jesus
Delgado Acevedo mit dem damaligen argentinischen
Kardinal Bergoglio. Am Rande der Vollversammlung des
Lateinamerikanischen Bischofsrates in Aparecida
(Brasilien) im Mai 2007, als Benedikt XVI. noch öffentlich Bedenken wegen der
„Politisierung“ Romeros äußerte, sagte Bergoglio zu
Delgado: wenn er Papst wäre, wäre die Seligsprechung Romeros die erste Sache,
die er angehen würde. Als sie sich drei Jahre später (2010) wieder trafen – und
der Vatikan gerade die Bitte der salvadorianischen Bischofskonferenz nach einer
Seligsprechung zu dessen 30. Todestag am 24. März 1980 ignoriert hatte –
wiederholte Bergoglio seine Aussage von 2007, fügte
aber hinzu: das Problem sei, dass er niemals Papst werden würde. Wiederum drei
Jahre später hat sich die letzte Prognose als falsch herausgestellt – aber Bergoglio hat seine Ankündigung wahr gemacht, dass die
Seligsprechung Romeros zu den ersten Anliegen seines Pontifikats gehört. Man
kann gespannt sein, ob und wie rasch dieselbe Heiligsprechungskongregation (allerdings
wechselte die Leitung im Jahr 2008 vom portugiesischen Claretiner-Kardinal
José Saraiva Martins zum italienischen Salesianer-Kardinal Angelo Amato), die bisher (in
Übereinstimmung mit den Päpsten Johannes Paul II. und Benedikt XVI.) den
Seligsprechungsprozess verzögert hat, nun dem Wunsch des neuen Papstes
Franziskus nachkommt, das Verfahren „zügig abzuschließen“.
Ein Nachsatz zu den Vorgängern Bergoglios und
ihrem Verhalten gegenüber Romero:
Bergoglio wurde im Jahre 1992 dem erzkonservativen Kardinal von
Buenos Aires, Antonio Quarracino, als Weihbischof zur
Seite gestellt. Quarracino wurde im Jahr 1978 als
Apostolischer Visitator nach San Salvador geschickt,
um dort die Amtsführung von Erzbischof Oscar Arnulfo
Romero zu beobachten, der wegen seiner befreiungstheologischen Predigten von
rechten Kreisen im Vatikan angezeigt worden war. Quarracino
schlug in seinem Bericht eine de facto Entmachtung Romeros vor: er solle vom
Vatikan für amtsunfähig erklärt und ihm ein
„Apostolischen Administrator seda plene“
als tatsächlicher Leiter der Erzdiözese „zur Seite gestellt“ werden.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde
Romero auch nach Rom zitiert, wo er neben diversen Kurienkardinälen auch mit
dem Papst persönlich sprach. Im Jänner 1979 fuhr er nach Rom, um den Papst
wegen der anhaltenden Kirchenverfolgung um Unterstützung zu bitten. Im Gepäck
hatte er eine sorgfältig zusammengestellte Dokumentation und ein Foto des kurz
zuvor ermordeten indigenen Priesters Octavio Ortiz. Laut Augenzeugenbericht von
Monsignore Jesus Delgado (dem heutigen Generalvikar von San Salvador) kam es
auf dem Petersplatz zu folgendem Dialog. Der Papst: „Ah, Monsignore Romero.
Hüten Sie sich vor dem Kommunismus!“ Romero: „Eure Heiligkeit, die Kommunisten
in Salvador sind nicht dasselbe wie in Polen.“ Der Papst noch einmal: „Hüten
Sie sich vor dem Kommunismus!“ Die Romero-Biographin María
López Vigil schreibt, Johannes Paul II. habe bei einem Treffen am Folgetag nur
über die Fülle der vorgelegten Dokumente geklagt und keines der Papiere auch nur
angerührt. Er sei vom Foto des ermordeten Priesters unberührt geblieben und
habe – ohne Fragen zu stellen – „Harmonie“ mit der salvadorianischen Regierung
eingefordert. Verbürgt ist die große Enttäuschung Romeros: „Ich glaube, ich
werde nicht noch einmal nach Rom kommen. Der Papst versteht mich nicht.“ Auf
Grundlage des Berichts des Apostolischen Visitators
und der Berichte der zuständigen Kongregationen (Glaubens-, Lateinamerika- und
Bischofs- sowie Kleruskongregation) empfahlen die drei Kurienkardinäle Franjo Seper, Sebastiano Baggio und Silvio Oddi im März
1980 dem Papst, Romero seines Amtes zu entheben. Ob Johannes Paul II. dieser
Empfehlung nachgekommen wäre, weiß man nicht, da der Erzbischof von San
Salvador kurz darauf, am 24. März 1980, im Auftrag der Rechten ermordet wurde.
Johannes Paul dürfte zwar 20 Jahre später seine Meinung über Romero geändert
haben, aber das blieb ohne Folgen.
Entsprechend dem Motto „Wahrheit,
Gerechtigkeit, Wiedergutmachung“ kann Papst Franziskus nun das gleich von drei
seiner Vorgänger – einem in Buenos Aires und zwei in Rom – dem
salvadorianischen Erzbischof Romero angetane Unrecht
durch den symbolischen Akt der Seligsprechung „wiedergutmachen“.
Balázs Németh:
„ENTFREMDUNG“ - EINE BIBLISCHE
KATEGORIE
Der 1. Teil des Heidelberger Katechismus: „Von des Menschen Elend“
Der sog. „Heidelberger Katechismus“ stammt aus dem Jahre 1563 – feiert also
in diesem Jahr sein 450-Jahr-Jubiläum! – und ist der am weitesten verbreitete
Katechismus der reformierten Kirche. Er beinhaltet 129 Fragen und Antworten in
drei großen Teilen: Von des Menschen Elend (die Sündenerkenntnis); Von des
Menschen Erlösung (die Erkenntnis der Erlösung); Von der Dankbarkeit (eine Ethik
der Dankbarkeit). Allerdings ist er nicht mit einem Katechismus der
römisch-katholischen Kirche vergleichbar, der eine verbindliche Lehräußerung
des Lehramtes darstellt. In den reformierten Kirchen gehört der Heidelberger
Katechismus zu den sog. „Bekenntnisschriften“, die gewissermaßen
„Wegmarkierungen“ für die Kirchen sind. Ein gemeinsames, weltweit gültiges
Bekenntnis gibt es aber bei den Reformierten nicht, weil der Glaube zur
jeweiligen Zeit und am jeweiligen Ort bekannt und gelebt werden muss. Der Prozess
des Erkennens und des Bekennens im Glauben geht daher nach reformiertem
Verständnis ständig weiter, wodurch auch neue Bekenntnisschriften entstehen
können. Dennoch hat der „Heidelberger Katechismus“ einen besonderen
Stellenwert.
Jeder weiß heutzutage, dass
Blutuntersuchungen in einem Labor Krankheiten aufdecken, deren Symptome die
betroffenen Menschen noch gar nicht spüren. Laboruntersuchungen zeigen also auf
die tiefer liegenden Ursachen von Krankheiten.
Das tut auch der Heidelberger
Katechismus, indem er nicht bei den verschiedenen Erscheinungsformen von Sünde
ansetzt, sondern bei deren Wurzel und deren Ursachen. Indem er also die Frage
stellt: „Woran erkennst du dein Elend?“ Als Antwort verweist der „Heidelberger“
auf das doppelte Gebot von Gottes- und Nächstenliebe. Dies ist sozusagen der
Lackmustest für ein Leben in der „Sünde“, bzw. in der „Entfremdung“. Denn Sünde
ist primär nicht eine bestimmte Handlung, sondern genauso das Unterlassen einer
Handlung – sie ist in der Existenz des Menschen verankert.
Unter „Elend“ verstand man im 16.
Jahrhundert, in der Entstehungszeit des Heidelberger Katechismus, nicht ein
Gefühl der Bedrückung, sondern ein Leben, das sich in der Fremde, in der
Verbannung, im Ausschluss aus einer Rechtsgemeinschaft versteht. Damit sagt der
Heidelberger Katechismus, dass der Mensch in der Fremde, fern von seiner Heimat
ist, weil er sich von Gott entfremdet hat. Über die Sünde spricht der
Heidelberger Katechismus in diesem Zusammenhang in der Einzahl und nicht in der
Mehrzahl. Denn alle Sünden und Verfehlungen gehen auf die Sünde zurück, auf die
Wurzel, nämlich auf die Entfremdung von Gott. Jede Zentrierung auf die Sünden,
wie sie zum Beispiel in den 10 Geboten aufgelistet sind, würde nur einen
oberflächlichen Heilungsversuch darstellen, der die Wurzel unberührt lässt.
Erfährt jemand, dass er geliebt und
angenommen ist und sich auf eine haltende Kraft verlassen kann, das heißt
beheimatet ist, so verleiht ihm das den längeren Atem an Liebe, Hoffnung und
Vertrauen. Das ist die grenzenlose Liebe und die
haltende Gnade Gottes. Trennt sich jemand von dieser Kraft, so entfremdet er
sich von Gott, von seinen Nächsten und schließlich auch von sich selbst.
„Entfremdung“ ist kein genuin
biblischer Begriff, aber er ist eine treffende Bezeichnung für Situationen,
worüber die biblischen Berichte erzählen. Die Vertreibung von Adam und Eva aus
dem Paradies, dem Ort ihrer Heimat und Identität, weil sie sich über sich
selbst erheben wollten, führte zu ihrer Entfremdung, auch von sich selbst, und
daher empfanden sie ihre Nacktheit plötzlich als etwas Störendes. Das ist die
biblische Ursünde, die stets wiederholt wird. Auf keinen Fall ist sie mit der
sexuellen Begierde gleichzusetzen, wie es in der Nachfolge des Kirchenvaters
Augustinus jahrhundertelang geglaubt wurde.
Schon die Kain- und Abel-Geschichte
zeigt, dass Angst um die eigene Anerkennung und Vorrangstellung bereits
entfremdet und leicht zu Gewalt und Mord führt. Auch der Turmbau zu Babel lehrt
uns, dass der Wunsch „Sein wie Gott“ zum Auseinanderbrechen von Gemeinschaft
und in der Folge zur Entfremdung und zur Feindschaft unter den Menschen führt.
Im Gleichnis Jesu über den törichten
Kornbauern wird ein reicher Mann vorgestellt, dessen Lebensinhalt aus Immer-mehr-haben-wollen besteht, und der sich alles, Güter
und Menschen, als Besitz aneignen möchte. In seinem Leben haben weder Gott noch
seine Mitmenschen einen Platz. Diese seine Entfremdung führte ihn konsequent
ins Verderben. Jesus sagte uns damit klar, dass man nicht zwei Herren dienen
könne – Gott und dem Mammon.
Der Entfremdete lebt immer in der
Zerrissenheit. Nicht nur Jesus, sondern auch Paulus haben davon gewusst: „...
ich weiß nicht, was ich tue, denn ich tue nicht, was ich will, sondern was ich
hasse, das tue ich“ (Römer 7, 15). Alle diese biblischen Beispiele über
Entfremdung sind auch heute aktuell und gegenwärtig. Das spürte auch Goethe,
der ebenfalls die innere Zerrissenheit zwischen der Liebe zur Welt und den
geistigen Bedürfnissen angesprochen hat und seinen Faust sagen ließ: „Zwei
Seelen wohnen, ach, in meiner Brust, die eine will sich von der anderen
trennen“.
Mit dem Begriff der Entfremdung hat
sich wissenschaftlich besonders Karl Marx eingehend befasst, und er wurde zu
einem zentralen Begriff seiner Philosophie. Marx bezeichnete es als
Entfremdung, wenn der Arbeiter sich mit dem Produkt seiner Arbeit nicht mehr
identifizieren kann, weil es fortan in der Verfügungsgewalt eines anderen
steht. Entfremdung ist also die Folge des sich herauskristallisierenden
Privateigentums, das zwischen Besitzer und Arbeiter scharf trennt. Das führt
dazu, dass der Arbeiter und seine Arbeitskraft zur käuflichen Ware wird und der Mensch selbst „verdinglicht“ wird. „Der Herr
seiner Schöpfung ist zum Knecht seiner Schöpfung degradiert“, sagte Marx, den
biblischen Schöpfungsauftrag auf den Kopf stellend. Marx' Entfremdungsanalyse
wurde in der Theologiegeschichte von dem evangelischen deutsch-amerikanischen
Theologen Paul Tillich als Erklärungsmodell und
Methode für die Beschreibung der Entfremdung von Gott aufgegriffen.
Marx' Analyse rief der Theologie ins
Bewusstsein, dass Verrat an der Nächstenliebe sich nicht nur in Form
persönlicher Handlungen ausdrücken kann, sondern auch als organisierte Form der
Lieblosigkeit und der Menschenverachtung. Solche gesellschaftliche, ökonomische
und kulturelle Verhältnisse führen zur Entfremdung und werden in der Theologie
als „strukturelle Sünde“ bezeichnet. Jesus und Paulus sprachen zu ihrer Zeit
von dem „System des Gesetzes“, das Menschen ausgrenzt, abstempelt und sie zu
Wertlosen und Ehrlosen degradiert, das heißt „entfremdet“. Diese organisierte
Form der Menschenverachtung zeigt sich heute in einer bestimmten
Wirtschaftsordnung, die die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößert, in Regeln
über die Verwertung von Ressourcen der Erde, die die Umwelt zerstören, in
eingefleischten Gewohnheitsrechten, die Menschen nach Hautfarbe, Verwertbarkeit
und Kulturfähigkeit klassifizieren, etc. Alle Formen der „strukturellen Sünde“
führen dazu, was Bertolt Brecht folgendermaßen ausdrückte: „Nur dadurch lebt
der Mensch, dass er so gründlich vergessen kann, dass er ein Mensch doch ist.“
Entfremdung löst immer eine
Kettenreaktion aus. Einige Opfer reagieren sich ab, indem sie seelisch zugrunde
gehen oder sich selbst zerstören, so wie Judas, oder sie richten ihre
Aggressionen gegen öffentliche Einrichtungen oder gegen ihre Mitmenschen. Gewalt
in der Gesellschaft, wie wir sie heute oft erleben, geht meistens nicht auf die
Gene oder auf die seelische Beschaffenheit der Täter zurück – wie wir das aus
Politikermund hören konnten –, sondern auf ihre Ausgrenzung und damit
Entfremdung. Sehr treffend schildert diese Situation der bedeutende
Schriftsteller Albert Camus in seinem Roman „Der Fremde“: Dieser „Fremde“, die
Hauptfigur des Romans, ist allem und allen gegenüber total gleichgültig –
seiner Frau, seiner Ehe und ebenso allen anderen Menschen gegenüber. Ebenfalls
aus Gleichgültigkeit tötet er einen Mann, weil die Sonne gerade seine Augen
geblendet hat. Und in der Todeszelle hat er nur einen Wunsch: „Am Tage meiner
Hinrichtung viele Zuschauer, die mich mit Schreien des Hasses empfangen“.
Der Heidelberger Katechismus aber will
uns nicht in der Verzweiflung und Entfremdung versinken lassen, denn für ihn
gilt die Zusage, dass Gott auf unserer Seite ist und bleibt.
Dr. Balázs Németh ist pensionierter evangelisch-reformierter Pfarrer in Wien, Vorstandsmitglied
der Aktion Kritisches Christentum (AKC) und ständiger „KC“-Autor.
BUCHTIPP
Emmerich Tálos, Das austrofaschistische
Herrschaftssystem. Österreich 1933 – 1938
Vor 80 Jahren, im März 1933,
beseitigte die Regierung Dollfuß die parlamentarische Demokratie und vor 75
Jahre, im März 1938, verlor Österreich durch den Einmarsch deutscher Truppen
und den „Anschluss“ an das Deutsche Reich seine Unabhängigkeit. Die Jahre dazwischen,
also der Zeitraum von 1933 bis 1938, sind in
Österreich nach wie vor umstritten. Das beginnt schon mit der Benennung dieser
Epoche: „Ständestaat“, „autoritäres Regime“, „Diktatur“, „Austrofaschismus“. Obwohl es eine Vielzahl von wissenschaftlichen
Veröffentlichungen – vor allem über einzelne Aspekte – gibt, fehlte bisher eine
umfassende Monographie, also ein Gesamtbild des Herrschaftssystems 1933 – 1938.
Emmerich Tálos, emeritierter Professor
für Politikwissenschaft an der Universität Wien, Doktor der katholischen
Theologie und ausgebildeter Historiker (eine Kombination, die gerade für dieses
Thema ideal ist), der schon mehrere wissenschaftliche Beiträge über den Austrofaschismus
publiziert hat, hat die ersten Jahre seiner Pension ganz in den Dienst
der Aufarbeitung dieser Epoche gestellt. Erstmals konnte er dabei auch auf
Quellen zurückgreifen, die bisher unbekannt waren: Seit Anfang 2010 ist der
Archivbestand der Vaterländischen Front, der sich seit 1945 in Moskau befand
und der erst Ende 2009 nach Wien überstellt wurde, im Österreichischen
Staatsarchiv zugänglich. Tálos leistete hier wahre Pionierarbeit: ein
Dreivierteljahr arbeitete er sich durch die – anfangs noch ungeordnete –
Dokumentensammlung. Dadurch erhielt er neue Erkenntnisse über das „Innenleben“
der Vaterländischen Front, vor allem aber über deren Einschätzung der
allgemeinen Stimmungslage, die auf eine noch schwächere Verankerung des Regimes
in der Bevölkerung hindeutet als bisher angenommen.
Für Tálos ist eindeutig, dass es sich
beim Dollfuß- und Schuschnigg-Regime um „Faschismus“ handelt. Da es sowohl
Gemeinsamkeiten mit dem deutschen, vor allem aber dem italienischen, Faschismus
als auch klare Unterschiede gibt, ist die Bezeichnung als Austro-Faschismus
adäquat. Die Bezeichnungen „Diktatur“ oder „autoritäres Regime“ seien nicht
ausreichend, da sie „im Wesentlichen nur auf die Art der Machtausübung, auf
Organisationsformen...“ abstellten, während „zentrale Aspekte wie der
Entstehungszusammenhang, die Träger des Regimes, deren Ziele und
Gestaltungsanspruch...“ ausgeblendet würden (S 586). Sehr häufig wird auch die
Selbstbezeichnung des Regimes „Ständestaat“ verwendet. Dazu meint Tálos, dass
sich der Austrofaschismus zwar auf die „ständische
Ordnung“ der Enzyklika „Quadragesimo Anno“ (1931)
berufen hat, aber in Wirklichkeit von deren Vorstellungen substantiell
abgewichen ist. „Die Berufung auf die Enzyklika diente der Legitimation der
etablierten autoritären Herrschaftsstruktur sowie vor allem auch der
autoritären Organisierung gesellschaftlicher Interessen und deren Beziehungen
zueinander.“ (77). Insofern sei dieser Begriff keine adäquate Beschreibung des Austrofaschismus, sondern letztlich eine Schönfärbung.
Beim Austrofaschismus
ging es nicht um eine vorübergehende Außerkraftsetzung der Demokratie zur
Abwehr einer inneren oder äußeren Bedrohung: „Die Beseitigung der
rechtsstaatlichen Demokratie und die politische Neuordnung wurden von den dafür
verantwortlichen, entscheidungsrelevanten Akteuren als ein unumkehrbarer
Prozess, als eine dauerhafte Veränderung, nicht als befristete Krisenlösung
verstanden.“ (61) Es ging um ein bewusstes Gegenkonzept zur parlamentarischen
Demokratie. Dollfuß brachte es auf die Kurzformel: „Wir wollen den sozialen,
christlichen, deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage, unter
starker, autoritärer Führung.“
Zu den wichtigsten inneren
Stützpfeilern des Austrofaschismus gehörte neben der
Vaterländischen Front, den Wehrverbänden und der staatlichen Exekutive auch die
katholische Kirche.„Ihr ideologisches Verständnis mit
der Betonung des Autoritär-Hierarchischen, ihre Kritik an Parlamentarismus und
insbesondere allen Formen des Sozialismus... deckten sich weitgehend mit dem
der politischen Kräfte, die für den politischen Umbruch 1933/34 verantwortlich
zeichneten.“ (240). Sowohl der österreichische Episkopat als auch der Vatikan
legitimierten das austrofaschistische
Herrschaftssystem, wobei sie auch ausdrücklich die Ausschaltung des Parlaments
und sogar das Vorgehen gegen die Sozialdemokratie im Februar 1934 guthießen.
Auch der Rückzug der Priester aus parteipolitischen Funktionen war als
Unterstützung für das Regime gedacht. Im Weihnachtshirtenbrief der
österreichischen Bischöfe vom Dezember 1933 hieß es ausdrücklich, dass die
Regierung Dollfuß der Garant für die Interessen der katholischen Kirche sei und
deshalb die Gründe wegfielen, weshalb Geistliche politische Mandate innehaben.
Zugleich wurde aber klargestellt, dass damit kein definitiver Rückzug gemeint
war: Nach der politischen Neugestaltung ohne Parteien und Parteienpolitik
behalte sich die katholische Kirche das Recht vor, „ihre Priester wieder zur
Verfügung zu stellen, wenn und wie es ihr nach ihrem Urteil gut erscheint.“
(243).
Das Verhältnis zwischen katholischer
Kirche und Austrofaschismus war aber nicht einseitig,
sondern durch Geben und Nehmen bestimmt. Mit dem Konkordat, das am 1. Mai 1934
gemeinsam mit der austrofaschistischen Verfassung in
Kraft trat, erhielt die katholische Kirche eine Reihe von Privilegien gegenüber
anderen Religionsgemeinschaften.
Nach der Ausschaltung des Parlaments
im März 1933 wurden schrittweise die oppositionellen Parteien und
Parteiorganisationen aufgelöst: Ende März der sozialdemokratische Schutzbund,
Ende Mai die Kommunistische Partei, Mitte Juni die Nationalsozialistische
Deutsche Arbeiterpartei (nach einem Anschlag auf christliche Turner) sowie im
Februar 1934 (im Gefolge der Februarkämpfe) die Sozialdemokratische
Arbeiterpartei. Mit der neuen Verfassung vom 1. Mai 1934 wurde die
Vaterländische Front (VF) auch formalrechtlich als Monopolorganisation
verankert, wobei sich Schuschnigg ausdrücklich auf das Vorbild der
Monopolorganisationen in Deutschland und Italien berief. Neben der
Vaterländischen Front war niemand berechtigt, „Politik zu machen,
..politische Propaganda zu betreiben oder ein politisches Programm
aufzustellen und zu verkünden“ (152). Politische Gegner wurden rücksichtslos
verfolgt, wobei am Anfang Nationalsozialisten ebenso betroffen waren wie
Sozialdemokraten und Kommunisten. „Der Austrofaschismus
bediente sich zu seiner Machtsicherung jener Methoden, die die
Herrschaftspraxis faschistischer Staaten kennzeichnete. Die Überwachungs- und
Ahndungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden wurden ausgedehnt, die
Unabhängigkeit der Justiz beschnitten bzw. beseitigt, das System der
Doppelbestrafung und der Anhaltung eingeführt.“ (269).
Außenpolitisch orientierte sich das
Regime ganz am faschistischen Italien. Als Mussolini sich aber Hitler annäherte
und der deutsche Druck auf Österreich größer wurde, suchte Schuschnigg den
Dialog mit Deutschland. Im Juli 1936 kam es zum ersten Abkommen, in dem Hitler
zwar Österreich verbal Souveränität und Nichteinmischung zusicherte,
Schuschnigg aber wesentliche Zugeständnisse gegenüber den österreichischen
Nationalsozialisten machte, „die der vom Nationalsozialismus angepeilten
Durchdringung Österreichs auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem
Gebiet Tür und Tor öffneten.“ (510. In der Folge kam es auch zu einer massiven
Unterwanderung der Vaterländischen Front durch Nationalsozialisten. Als die VF
die Notbremse zog und im November 1937 eine Aufnahmesperre verfügte, verstärkte
die nationale Opposition ihren Druck auf Schuschnigg, der daraufhin erneut
einen Dialog mit dem Deutschen Reich suchte. Am 12. Februar 1938 kam es zu
einem Treffen Schuschniggs mit Adolf Hitler auf dem Obersalzberg. Das dort
unterzeichnete Berchtesgadener Abkommen sah u. a. eine Amnestie für verurteilte
Nationalsozialisten, die Zulassung von Nazis zur Vaterländischen Front sowie
eine Regierungsumbildung (mit Seyß-Inquart als
Innenminister) vor.
Dieses erneute Zurückweichen
Schuschniggs sowie die weitere Unterwanderung durch Nationalsozialisten führte
in den darauf folgenden Wochen zu einer weitgehenden Auflösung des austrofaschistischen Herrschaftssystems, dem
Schuschnigg am 9. März in letzter Minute
durch die Ausrufung einer Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs
zuvorkommen wollte. Vermutlich hätte es damals eine Mehrheit für Österreich
gegeben, jedenfalls wäre der Ausgang ungewiss gewesen. „Die Ankündigung stellte
für Hitler eine Herausforderung dar. Der bisher verfolgte evolutionäre Kurs
wurde durch die direkte, militärische Intervention ersetzt.“ Tálos’
Schlussfolgerung über das kampflose Ende des Austrofaschismus:
„Der Ausschluss jeglichen politischen Einflusses der Bevölkerung und die
praktizierte Intransparenz einschneidender
Entscheidungen, das Entgegenkommen gegenüber und die Unterordnung unter
deutsche Interessen, nicht zuletzt die verbreiteten sozialen Probleme haben den
Widerstandswillen und die Widerstandskraft der Bevölkerung ebenso geschwächt
und untergraben wie die Ausschaltung der linken Opposition als
Widerstandsfaktor gegen den Aggressor Nationalsozialismus.“ (536).
Fazit: Ein uneingeschränkt
empfehlenswertes Buch!
Adalbert Krims
Emmerich Tálos. Das austrofaschistische Herrschaftssystem. Österreich
1933-1938.
Reihe:
Politik und Zeitgeschichte. Bd. 8,
LIT-Verlag,
Berlin - Wien 2013, 632 S., 34.90 EUR, br.